Mangelnde Kritikfähigkeit des Bürgermeisters?
Wer hat Recht? Sind 19 auf dem „Holzweg“ oder nur einer?
Die Gemeindevertretung ist das höchste Organ der Gemeinde und ihre wichtigste Aufgabe ist es, die Arbeit des Gemeindevorstandes und damit die des Bürgermeisters zu überwachen. Dabei muss auch manchmal Kritik zum Wohl der Gemeinde geübt werden!
Topartikel Kommunalpolitik;
Öffentliche Sitzung Donnerstag 13.10.11 Gemeinsame Erklärung der Fraktionen :Gemeinsame Stellungnahme aller Fraktionen
Chronologie Grundstückstauschvertrag Gewerbegebiet Friedewald
und die Schlüsselfunktion des Kreisverkehrsplatzes
Der Kreisverkehrsplatz, ein unumgängliche Bauprojekt für die Weiterentwicklung und die Vermarktung des Gewerbestandortes Friedewald
Nach Öffnung der innerdeutschen Grenze 1989 und der Deutschen Einheit 1990 sowie der zwischenzeitlich in der ehemaligen DDR eingeführten Deutschen Mar, galt das wirtschaftliche Interesse den neuen Bundesländern. Unser Zonenrandgebiet wurde „abgehängt“. Die Zeichen der Zeit standen nach der Wiedervereinigung besonders in unserer Gegend, die zuvor von der sogenannten Zonenrandförderung profitierte, auf Stagnation. Gewerbeansiedlung fand fast nur in den neuen Bundesländern wegen einer Verlagerung der Investitionen und der staatlichen Förderung (immerhin 25 %) statt.
Mit den beiden Gewerbeansiedelungen SPAR 1991 und dem weltweit tätigen Logistiker SCHENKER 1993/94 konnte sich Friedewald noch glücklich schätzen!
Es zeigte sich im Laufe der Jahre, dass der LKW-Verkehr mehr und mehr zunahm. Dies führte in den Abend- und Nachtstunden zu erheblichen Lärmbelästigungen gegenüber der entlang des Autobahnzubringers vorhandenen Wohnbebauung.
Um dies zu reduzieren mussten neue Wege in das Gewerbegebiet gefunden werden.
Die Kommunalpolitiker in der Gemeinde Friedewald wie auch die überregionale Politik haben bereits vor 15 Jahren erkannt, dass nur eine kürzere und schnellere Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes Friedewald an die Bundesautobahn A4 eine Chance auf Expandierung ermöglicht.
In langjährigen Verhandlungen mit der Verkehrsfachbehörde hatte im September 2000 der damalige Bürgermeister Werner Schäfer grünes Licht aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium erhalten, einen Verkehrskreisel auf dem Autobahnzubringer der A4 als neue Zu- und Abfahrt für das Gewerbegebiet zu bauen. Es wurde signalisiert, dass der Verkehrskreisel schnellstens verwirklicht werden kann.
Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen in Wiesbaden hat im Einvernehmen mit dem Hessischen Verkehrsministerium entschieden, eine Baurechtsbeschaffung ohne Bebauungsplanverfahren und Planfeststellung zu ermöglichen. Damit das Projekt wesentlich schneller als im Normalfall verwirklicht werden konnte, musste eine genehmigungsfähige Planung erstellt und die Grundstücksfragen geklärt werden. Dazu wurde im letzten Quartal 2000 das Ing. Büro Emmerich Friedewald beauftragt.
Um einen Kreisverkehrsplatz bauen zu können, war es erforderlich an geeigneter Stelle ein gemeindeeigenes Grundstück zu besitzen. Das war zunächst nicht der Fall. Die Gemeinde hatte kein passendes Grundstück. Die Grundstücksverhandlungen mit der Blumenauer/Weigand GbR wurden aufgenommen. Der damalige Gemeindevorstand hat sich entschlossen das erforderliche Grundstück durch einen Grundstückstausch zu erwerben.
Die Wahl fiel auf ein Teilstück eines bereits erschlossenen Gewerbegebietsgrundstückes der Grundstücksgesellschaft Blumenauer und Weigand GbR. Für dieses Grundstück wurden seinerzeit die entsprechenden satzungsrelevanten Beiträge für die Erschließung der Hauptverkehrsstraße „Im Gewerbegebiet“ von der Blumenauer/Weigand GbR entrichtet.
Die Gemeinde Friedewald hat im Zuge des Tausches die Zufahrtstraße oberhalb des Grundstückes der Blumenauer/Weigand GbR als Tauschfläche angeboten.
Die Blumenauer Weigand GbR brachte ein voll erschlossenes Grundstück mit vermessenen 3341 m² (Wert damals ca. 25 € insgesamt ca. 83.500 €) und die Gemeinde Friedewald ein unerschlossenes Grundstück mit einer Fläche von ca. 2345m² (Wert damals ca. 5 € insgesamt ca. 11.700 €) zum Tausch ein. Die Blumenauer /Weigand GbR hat im Gegenzug darauf bestanden, dass sie im Falle des Tausches nicht noch einmal mit Erschließungskosten für die neue Straße in das Gewerbegebiet herangezogen wird, da sie für das Grundstück bereits über die Haupterschließungsstraße Erschließungskosten bezahlt hat und durch die neue Anbindung keinen Vorteil erhalte, da ja schon eine Erschließung vorlag.
Bei einer „Doppelveranlagung“ wäre der Tausch der Grundstücke nicht zustande gekommen und der Kreisel hätte nur mit erheblicher Verzögerung durch das normale Bauverfahren vonstattengehen können.
Die neue Erschließungsstraße vom Kreisel in das Gewerbegebiet war für die Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht erforderlich – da sie bereits erschlossen waren!
Die Erhebung von Beiträgen für die Anbindung an den Kreisel wurde von den damals Handelnden als „Doppelerschließung“ angesehen, zumindest sahen die damals Handelnden keinen zusätzlichen Vorteil für die 3 Firmen; diese Ansicht wurde vom Verwaltungsgericht Kassel durch Beschluss vom 04.07.2008 bestätigt.
Mit diesem Urteil liegt damit hier auch kein Fall von schuldhafter Amtspflichtverletzung des ehemaligen Bürgermeisters und 1. Beigeordneten vor, da das Verwaltungsgericht Kassel die Ansicht der damals Handelnden bestätigte. Regressansprüche an die damals handelnden sind daher ausgeschlossen, da für einen Haftpflichtanspruch das erstinstanzliche Urteil herangezogen wird.
Siehe auch: PALANDT, BGB, 66. Aufl., § 839, Rz 53 "Diese Rechtsprechung (Anmerkung: zur Kollegialgerichtsrichtlinie) beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten, der im Drange der Geschäfte handeln muss, keine bessere Rechtseinsicht als diejenige erwartet werden kann, die ein Kollegialgericht nach sorgfältiger Prüfung des von beiden Seiten vorgetragenen Für und Wider gewonnen hat.
Dies wird durch das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel bestätigt! Dass in zweiter Instanz anders entschieden wurde, ist vor dem Hintergrund eines Regress bzw. daraus entstehenden Haftpflichtansprüchen an die damalig handelten Vertreter der Gemeinde irrelevant. Diese Kosten und den Imageverlust für die Gemeinde und die Gemeindevertreter, für ein weiteres unnötiges Verfahren können wir uns sparen.
Der Grundstückseigentümer die Blumenauer Weigand GbR, war sich dem Wert dieses strategisch wichtigen Grundstückes sicherlich bewusst und hat sich dennoch zugunsten der Gemeinde auf den Tauschhandel eingelassen.
Am 28.12.2000 wurde ein Grundstücks-Tauschvertrag zwischen den verantwortlichen gemeindlichen Mandatsträgern Bürgermeister Werner Schäfer und dessen Stellvertreters 1. Beigeordneter Werner Küch sowie der Blumenauer Weigand GbR notariell geschlossen.
Dieser beinhaltet im § 8:
Die Vertreter der Gemeinde erklären ausdrücklich, dass für die Erstellung des Verkehrskreisels und die Anbindung an das Gewerbegebiet, der der vorstehende Erwerb dient, generell keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.
Die Tauschfläche wurde im gegenseitigen Einverständnis mit einem Kaufpreis von
2,50 DM/m² bewertet, um die Notariatskosten so niedrig wie möglich zu halten.
Dies ist in Tauschverträgen übliche Praxis, um Notariatskosten so niedrig wie möglich zu halten.
Rechnet man die tatsächlichen Vermögenswerte heute nach, so hat die Blumenauer/Weigand GBR damals auf ein Vermögen von ca. 72.000 € verzichtet mit der Maßgabe, dass auf sie keine weiteren Erschließungskosten zukommen dürfen.
Wie wir heute wissen wurden die Erschließungskosten mit einer Höhe von ca. 90.000 € veranschlagt und somit ist von einer Differenz von ca. 18.000 € auszugehen.
Im Gegenzug konnten wir aber schnell bauen und haben dafür dann die Firmen Hermes und HSV ansiedeln können. Also alles in allem hat im Endeffekt die Gemeinde noch dabei gewonnen. Die Variante des Tausches mit dem Verzicht auf „doppelte“ Erschließungsbeiträge war für beide Seiten akzeptabel.
Es darf hier noch einmal in Erinnerung gerufen werden, welche Summe wir für die Ansiedelung von Hermes auf den Tisch gelegt haben.
Die Lösung mit dieser Variante des Tausches, mit dem Verzicht auf „Doppelte“ Erschließungsbeiträge war für beide Seiten akzeptabel.
Diese Investition war politisch gewollt.
Eingegangen ist der notarielle Vertrag am 18.01.2001 bei dem neuen Bürgermeister Karl -Heinrich Block. Bei der Amtsübergabe am 02.01.2001 wurde Bgm. Block vom Bgm. a. D. Werner Schäfer und dem 1. Beigeordneten Werner Küch auf diesen Vertrag hingewiesen!
In der Gemeindevorstandsitzung am 22.01.2001 wurde der Grundstückstauschvertrag vom Gemeindevorstand in der vorliegenden Fassung beschlossen!
Ein Beschluss der Gemeindevertretung war aus Sicht des handelnden Gemeindevorstandes nicht relevant, weil der Grundstückstauschvertrag im Rahmen der zu verantwortenden Summe des Gemeindevorstandes von 10.000 DM lag.
Am 30.07.2001 stellte die BpF eine Anfrage über den Grundstückstausch im Gewerbegebiet Friedewald
Anlage 1: Kopie der Anfrage
Am 23.10.2001 hat Bgm. Block den Grundstückstauschvertrag durch die Juristen des Hess. Städte- und Gemeindebundes prüfen lassen.
Dabei wurden vom HSGB Lösungsvorschläge aufgezeigt, wie evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde bzw. gegenüber dem benachteiligten Vertragspartner vermieden werden können!
Weswegen Bgm. Block nun in Kenntnis der Rechtslage zur Abwendung von Nachteilen und Schadensersatzansprüchen der Gemeindevertretung keinen Antrag bzw. Beschlussvorschlag zur „Entschärfung“ vorgelegt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
16.11.2001
Die Gemeindevertretung lehnt den Bau des Verkehrskreisels am Autobahnzubringer mit der Stimmenmehrheit von BpF und CDU ab.
14.12.2001
In dieser Gemeindevertretersitzung wurden die Anfragen der BpF durch Bürgermeister Block beantwortet. Daraus wird klar, dass die Gemeindevertretung über den Vertrag und den Vorgang unterrichtet worden ist.
Eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung über Änderungen oder ähnlichem erfolgte nicht!!
Anlage 2: Kopie der Antwort des GVO
Nach 2 Jahren endete die Amtszeit von Karl-Heinrich Block, der auf eigenen Wunsch aus dem Amt schied.
Neuer Bürgermeister wurde Martin Gröll.
Eine seiner ersten Aufgaben war es, den Kreisverkehrsplatz schnellstmöglich zu bauen. Er konnte nun auch die gleichen Mandatsträger der Gemeindevertretung, immer noch die Mehrheit von CDU und BPF überzeugen, dieses Bauprojekt schnellstens umzusetzen.
Der Kreisverkehrsplatz mit Anbindung wurde gebaut und die Firmen Hermes und HSV konnten angesiedelt werden.
Mit Datum vom 12.02.2008 wurden die Erschließungsbeiträge für die Gottfried-Schenker-Straße (Anbindung an den Kreisverkehrsplatz) veranlagt.
Am 13.02.2008 legte der Bevollmächtigte der Blumenauer Weigand GBR Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und beantragte gleichzeitig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
Mit Schreiben vom 27.03.08 der Bevollmächtigten des Blumenauer Weigand GbR ging die Begründung des Widerspruchs bei der Gemeindeverwaltung ein.
Mit Schreiben vom 03.04.2008 beantwortete Bgm. Gröll den Widerspruch und lehnte die aufschiebende Wirkung ab und stellte die Rechtsauffassung der Gemeinde dar.
Mit Schreiben vom 15.04.2008 ging ein Schreiben des Bevollmächtigten der Blumenauer Weigand GbR ein, welches den Widerspruch vom 13.02.2008 weiter begründet.
Die Blumenauer Weigand GbR nimmt darin Bezug auf einen Grundstückstauschvertrag vom 28. Dez. 2000 und weist auf die folgende Vereinbarung im § 8 hin:
§ 8
Die Vertreter der Gemeinde erklären ausdrücklich, dass für die Erstellung des Verkehrskreisels und die Anbindung an das Gewerbegebiet, der der vorstehende Erwerb dient, generell keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.
Die Blumenauer Weigand GbR führte diese Vereinbarung als eine wichtige Begründung für ihre Zahlungsverweigerung ins Felde.
Schreiben des Bürgermeisters vom 16.04.08 an den Hessischen Städte- und Gemeindebund mit der Bitte um Stellungnahme. Die Stellungnahme des HSGB erfolgte dann mit der Klageabweisungsbegründung (Vergl. Seite 3 der Klageabweisungsbegründung vom 18.06.2008: … Erschließungsbeitragsverzicht im Vertrag rechtswidrig..“).
Am 25.04.2008 wurde durch die Anwälte der Blumenauer Weigand GbR die Klage bei dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Der HSGB hat am 18.06.2008 den Antrag gestellt, die Klage abzuweisen.
Das Verwaltungsgericht, Beschluss vom 04.07.2008, hat in der 1. Instanz zu Gunsten der Blumenauer Weigand GbR entschieden.
Es wurde von der Gemeinde am 16.07.08 durch den HSGB Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Eine Unterrichtung der Gemeindevertretung durch Bgm. Gröll in öffentlicher Sitzung über die Beschwerde erfolgte nicht.
06.10.2008 Antrag der OL auf Bildung eines Akteneinsichtsausschusses
Mit Beschluss vom 24.10.08 hat der Verwaltungsgerichtshof diesmal zu Gunsten der Gemeinde entschieden.
Durch Schreiben vom 01.12. 2008 teilt der Bevollmächtigte der Blumenauer Weigand GbR mit, dass der Widerspruch trotz der Entscheidung des VGH im Eilverfahren aufrecht erhalten bleibt. Für den Fall, dass der Widerspruch auch in der Hauptsache erfolglos bleibt, wird die Prüfung von Schadensersatzansprüchen aus Amtshaftung gegen die Gemeinde angekündigt.
04.12.2008
Weitergabe des Verfahrens an den Anhörungsausschuss des Landkreises.
07.06.2009 Schreiben des Anhörungsausschusses des Landkreises
Der Anhörungsausschuss des Landkreises hat einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der jedoch im Gemeindevorstand abgelehnt wurde.
Obwohl der Vergleichsbetrag bei ca. 45.000 € lag und damit eine Zustimmung der Gemeindevertretung notwendig war, wurde die Gemeindevertretung durch Bgm. Gröll nicht in die Beschlussfassung eingebunden.
Zusammenfassung und Schlussfolgerung:
Die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile für die Gemeinde und die damalige Vorgehensweise, wiegen die entgangenen Erschließungsbeiträge bei weitem auf. Die Gemeinde ist strategisch gesehen aus diesem Grundstückstauschvertrag als Begünstigte hervorgegangen.
Der Verzicht auf Erschließungsbeiträge im Tauschvertrag ist sicherlich im Nachgang nicht rechtskonform gewesen. Der HSGB empfiehlt bei zukünftigen Grundstückerwerben nicht auf Erschließungsbeiträge zu verzichten. Dies wird in zukünftigen Verträgen beachtet werden.
Die Gemeindevertretung hätte per Beschluss diesem Grundstückstauschvertrag zustimmen müssen, um ihn rechtlich unanfechtbar zu machen. Das ist jedoch zu keiner Zeit geschehen, weil er dem Parlament nie zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Es stellt sich die Frage, warum nicht bereits 2001 der Grundstückstauschvertrag durch die Gemeindevertretung abgesichert wurde?
Weiterhin stellt sich die Frage, warum das Vergleichsangebot, vom Juli 2009, des Anhörungsausschusses des Landkreises mit eine Summe von 45.000 € nicht der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt wurde?
Es ist uns allen klar, dass der Pyrrhussieg vor dem Verwaltungsgerichtshof über die Richtigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen augenscheinlich zu einer Niederlage in dem nun folgenden Zivilrechtsverfahren führen wird.
Ein so zukunftswichtiges Projekt wie den Kreisverkehrsplatz mit Anbindung an das Gewerbegebiet mit 18.000 € zu subventionieren ist für uns die gleiche Vorgehensweise wie die Subventionierung bei Neuansiedelungen im Gewerbegebiet und findet die Unterstützung der Gemeindevertretung.
Ohne den Verkehrskreisel hätte es keine Ansiedelung von Hermes und HSV gegeben.
Um weiteren Schaden von der Gemeinde Friedewald abzuwenden werden wir deshalb keine weiteren Schritte verfolgen, die nur die Prozesskosten weiter erhöhen und auch keine Schadensersatzansprüche aus den o.g. Gründen gegen die damals handelnden Verantwortlichen stellen, da sich unter dem Strich keine wesentlichen finanziellen Nachteile durch den Tauschvertrag ergeben haben.
Wir stellen hiermit den Antrag diese Stellungnahme im vollen Wortlaut in das Protokoll zu übernehmen.
Friedewald, 13.10.2011
Horst Jäger Bernd Iffland Wolfgang Bax
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Veröffentlicht am 16.10.2011

SPD Friedewald:
Mangelnde Kritikfähigkeit des Bürgermeisters?
Wer hat Recht? Sind 19 auf dem „Holzweg“ oder nur einer?
Die Gemeindevertretung ist das höchste Organ der Gemeinde und ihre wichtigste Aufgabe ist es, die Arbeit des Gemeindevorstandes und damit die des Bürgermeisters zu überwachen. Dabei muss auch manchmal Kritik zum Wohl der Gemeinde geübt werden!
Veröffentlicht am 12.03.2012

Mit dem Haushaltsjahr 2012 sollen die immensen Investitionen im Abwasserbereich der Gemeinde zum Abschluss gebracht werden.
Neben Kläranlagenbau (Sammler und Leitungen in Hillartshausen u. Lautenhausen) und Erneuerung der Kanalrohe sind gleichzeitig die Wasserleitungen in den entsprechenden Abschnitten und die Straßenkörper in den vergangenen Jahren saniert und instandgesetzt worden. Außerdem wurden im Rahmen der Dorferneuerung erhebliche Mittel aufgewendet, um im Ortsteil Motzfeld das Dorfgemeinschaftshaus und den Saalanbau Bock zu sanieren. Die Feuerwehr wurde komplett neu gebaut. Ebenso wurde in die Trinkwassergewinnung der Gemeinde investiert und hier muss zukünftig noch einiges investiert werden, um die Anlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Der Kindergartenneubau und die erhebliche Personalaufstockung in diesem Bereich trägt sein Übriges dazu.
Veröffentlicht am 12.03.2012

Die Gemeinde wurde vom RP am vorletzten Dienstag mit einer einfachen Mitteilung darüber informiert, dass der Bescheid zum vorzeitigen Baubeginn genehmigt worden ist.
Ob hier für die Anlage Auflagen erteilt worden sind geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Die SPD Friedewald wird alles dafür tun, um die Umsetzung diese Projektes zu verhindern.
In Abstimmung mit dem Gemeindevorstand wird die Gemeinde gegen den Bau der Anlage Klage einreichen.
Veröffentlicht am 23.11.2011

Allgemein;
Einweihung und Tag der offenen Tür der Kindertagesstätte Friedewald, 3. Juli 2011, 14-17 Uhr :Während des offiziellen Teiles der Einweihung hielt Dietmar Thoms folgende Grußworte für die SPD Fraktion und den SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald:
Zitat Beginn
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, liebe Kinder,
zum neuen Kindergarten kann man der gesamten Gemeinde und vor allem euch liebe Kinder nicht nur gratulieren, sondern man kann sagen, dass hier ein Meilenstein in punkto „Kindererziehung“ geschaffen wurde.
Im Namen der SPD-Fraktion und des SPD Ortsvereins Gemeinde Friedewald kann man sich diesen Glückwünschen nur anschließen.
Nach den langen Jahren im alten Kindergarten, der überhaupt nicht mehr die aktuell festgelegten Standards erfüllen konnte, stellte die Machbarkeitsstudie zur Renovierung / Umbau vom Architektenbüro Arnold & Wagner klar heraus: „Das rechnet sich in keiner Weise!“
Ein neuer Kindergarten soll nun gebaut werden.
Für mich persönlich das herausragende Projekt im zu dieser Zeit begonnenen Leitbildprozess: Zukunftsgemeinde für Generationen
Ein intensiver, aber ein durchaus wichtiger politischer Abwägungsprozess folgte nun. Das ist auch erforderlich, denn dieses Projekt ist für unsere Gemeinde von der investierten Summe her das größte jemals erschaffene Einzel-Bauprojekt.
Aber verstehen sie mich bitte nicht falsch, es geht um die Erziehung unserer Kinder und da ist das gemeindliche Geld, inklusive der Zuschüsse sehr gut und wirklich bestens angelegt. Wir investieren sozusagen in unsere Zukunft.
Richtig gemacht!
Aber bevor mit dem Bauen begonnen werden konnte, musste erst
die wichtige Standortfrage, die den Gemeindevertretern und dem Gemeindevorstand gehöriges Kopfzerbrechen bereitete, geklärt und gesichert werden. Nachdem der Standort nach schwieriger Abhandlung für uns alle zu einem absolut glücklichen Ende geführt werden konnte, stand der Freigabe der finanziellen Geldmittel durch die Gemeindevertretung nichts mehr im Wege. Letztlich wurde es sogar ein größerer Bauplatz als zunächst angedacht.
Aufgrund der großen eingebrachten Fachkenntnisse des Erzieherteams, die in die Planung mit einfließen konnte, wurde der dann vorliegende Plan des Kindergartens komplett übernommen und „abgesegnet“.
Und das Ergebnis sehen wir heute:
Ein prächtiger, moderner, resourcenschonender , wunderschöner und farbenfroher Neubau, der unseren Kindern und auch den hoffentlich noch sehr vielen kommenden Kindern in unserer Gemeinde Friedewald, in noch vielen Jahren ein angenehmes Zweites Zuhause geben möge.
Wir wünschen den Kindern und dem Erzieherteam alles Gute in Ihrer neuen Kindertagesstätte und sagen hochachtungsvoll „Danke“ für Ihr eingebrachtes Engagement. Zitat Ende
Als Geschenk haben wir dem Kindergarten einen Projekttag geschenkt, bei dem Bernd Iffland (Imker) und die Fraktionsmitglieder das Thema „Bienen, Honig usw.“, den Kindergartenkindern näher bringen möchten. Für die 4 Kindergartengruppen wurden auch 4 sogenannte Bienenbäumchen überreicht, die nach Möglichkeit an diesem Aktionstag gepflanzt werden sollen. (Für die bevorstehende Gestaltung des Außenbereichs ein passendes Geschenk)
Das Kindergartenteam stellvertretend durch Leiterin Frau Hüchel-Steinbach zeigte sich erfreut und bedankte sich recht freundlich.
Veröffentlicht am 03.07.2011

Kommunalpolitik;
Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Juni 2011 im Dorfgemeinschaftshaus Hillartshausen :Die Gemeindevertretung hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB hinsichtlich des BImSchG-Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer Anlage zur Haltung von Masthähnchen im Ortsteil Hillartshausen nicht gegeben ist.
Die Stellungnahme der SPD Fraktion zur geplanten Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastgeflügel mit 60.000 Stallplätzen in Hillartshausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erklärt die SPD Fraktion in der Gemeindevertretung die folgenden Einwendungen gegen den oben aufgeführten Antrag nach BImSchG, nach dem Bundesbaugesetz, dem Tierschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz.
Für die SPD Fraktion steht als oberste Priorität der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Das wirtschaftliche Interesse eines Betriebes darf nicht dazu führen, dass die Bevölkerung des Ortes Hillartshausen und der Nachbarorte Gethsemane, Unterneurode und Ausbach darunter leiden.
Aus diesem und den unten aufgeführten weiteren Gründen lehnt die SPD Fraktion das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ab.
Begründung:
1. Da die Mastanlage ohne Filter errichtet werden soll, werden ständig Unmengen an luftgetragenen pathogenen Keimen, schleimreizenden Luftpartikeln, giftigen chemischen Verbindungen, Viren und Pilzen wie auch hochallergener Geflügelmilbenkot über die Entlüftungsventilatoren (wie auch über die Entsorgungsflächen) aus der Anlage getragen und großflächig in der gesamten Region verteilt. Hinzu kommen Geruchsemmissionen, Lärm und Staub etc. Wir befürchten dadurch die Zunahme von Atemwegserkrankungen, nicht nur durch den Betrieb vor Ort, sondern auch durch Kot- und Tiertransporte durch die Gegend, durch die Fahrten zu den Schlachthöfen, etc. Bronchitis und Asthma sind in Massentierhaltungsgebieten extrem ausgeprägt, die Ökosphäre wird beschädigt und auch der Wald wird belastet. Dies belegen Umweltstudien der Universität Göttingen und des Umweltbundesamtes, des weiteren gibt es zu dieser Thematik inzwischen reichlich Studien und Forschungsergebnisse zu allen ihren Aspekten. Wir wünschen hier in unserer Gegend keine neuen Gefahrenfaktoren.
Hier stehen klar die öffentlichen Belange, der Errichtung und dem Betrieb der Mastanlage entgegen. (Schädliche Umwelteinwirkungen (§35 Abs. 3 Ziffer 3 BauGB)
Wir fordern den Einbau funktionierender Filteranlagen, die eine Verbreitung von schädlichen pathogenen Keimen, schleimreizenden Luftpartikeln, giftigen chemischen Verbindungen, Viren und Pilzen wie auch hochallergenen Geflügelmilbenkot verhindert!
2. Wir sehen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Grundgesetz GG) verletzt, da die Lebens- und Freizeitqualität durch ständig wiederkehrendes, großflächiges Ausbringen von Unmengen an extrem stinkenden und keimbelasteten Hühnerkot bzw. Rückständen aus der Biogasanlage (laut Antragsunterlagen ca. 600 Tonnen Hähnchenkot, die in die Biogasanlage pro Jahr eingebracht werden!!) in der gesamten Region drastisch sinken wird. Die Freizeitaktivitäten der Bürgerschaft und -qualität wird durch Gestank, Luftbelastung und Transportkrach eingeschränkt.
Die Biogasanlage wird mit auf eigenen Flächen produzierten Substraten und angeblich zusätzlich mit angeliefertem Hühnermist aus Unterweisenborn betrieben.
Das Gärsubstrat (Gärbrühe) der Biogasanlage ist durch die zusätzliche Hinzunahme der getrockneten Hühner-Fakalien sicherlich eine andere als jetzt.(Antibiotika)
Langzeittests im Labor, u.a. in der Humboldt-Universität Berlin fanden heraus:
Nachweislich sterben bei Biogasanlagen nicht alle Keime ab. Erst nach vierwöchiger Lagerung bei allen getesteten pilzlichen Erregern an Mais und Getreide wurden keine lebensfähigen Schadpilze mehr festgestellt.
Wenn nun diese "frischen" Gärreste auf die Felder als Dünger gebracht werden, sind bei den Pflanzen Vergiftungen wahrscheinlich und sogar nachweisbar.
Folglich: Wenn nun das Zwischenlagern der Gärreste die Empfehlung ist, damit alle Keime sicher abgetötet werden, wo und wie soll zwischengelagert werden?
Generell: Es müssen Anforderungen an den Gärungsprozess formuliert werden, damit Gärreste hygienisch unbedenklich sind und durch ihre Ausbringung Böden und damit Kulturpflanzen nicht zusätzlich mit Krankheitserregern infiziert werden.
Wie viel Tonnen Gärrückstände fallen bereits an? Wo werden diese Gärrückstände entsorgt?
Die Aufbringung von Fermentationsrückständen auf Weideland wird toleriert, sofern zwischen Ausbringung der Rückstände und Beweidung eine Frist von mindestens 4 Wochen liegt. Wo werden die Rückstände zwischengelagert?
Auch hier stehen klar die öffentlichen Belange, der Errichtung und dem Betrieb der Mastanlage entgegen. (Schädliche Umwelteinwirkungen (§35 Abs. 3 Ziffer 3 BauGB)
Wir fordern: Es müssen Anforderungen an den Gärungsprozess formuliert werden, damit Gärreste hygienisch unbedenklich sind und durch ihre Ausbringung Böden und damit Kulturpflanzen nicht zusätzlich mit Krankheitserregern infiziert werden.
Wir fordern zur Minimierung der Geruchsbelästigung zusätzlich ein Ausbringungsverbot für Gärrückstände in einem Schutzstreifen von mindestens 100 Metern um den Ort Hillartshausen!
3. Wir können nicht erkennen, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB vorliegt.
Augenscheinlich hat der Antragsteller in Bezug auf die Antragstellung den Anbau von Getreide in diesem Jahr bevorzugt, um nachweisen zu können, dass die Futterversorgung gewährleistet ist.
Es muss aber geprüft werden, wie der Antragsteller denn beide Anlagen, die Biogasanlage und die Hähnchenmastanlage betreiben will. Es ist weiterhin zu bezweifeln, ob es sich noch um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Wie viel Stück Großvieh hält denn der Antragsteller noch?
Hat hier nicht eine Umstrukturierung zum Energieerzeugerbetrieb stattgefunden? Dies ist in jeden Fall zu prüfen.
Dementsprechend entfällt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB
Wir fordern eine Überprüfung der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB, ob überhaupt beide Betriebe Biogasanlage und Hähnchenmastbetrieb von dem Landwirt mit den entsprechenden Mengen eigener Betriebsmittel versorgt werden kann!
4. Aus den Antragsunterlagen geht zwar hervor, dass die anfallenden Hühnerkotmengen in der Biogasanlage verbracht werden sollen. Wie oft aber die dort anfallenden Gärreste auf die Felder aufgebracht werden sollen geht aus den Unterlagen nicht hervor. Wenn der Betreiber allerdings alles auf den eignen Flächen entsorgen will, besteht die Gefahr der Boden- und Grundwasserbelastung. Darüber hinaus kann nicht in jeder Jahreszeit Kot und Gärreste ausgefahren werden, so dass Anlagen erforderlich sind, um ausreichende Kotmengen zwischenlagern zu können, ohne dass Geruchsbelästigungen entstehen. Auch müssen die Rückstände mindestens vier Wochen vor dem Ausbringen zwischengelagert werden, damit die Keime sicher abgestorben sind. Ob die Böden dann solche Mengen an Kot und Gärresten jedoch aufnehmen können stellen wir in Frage. Zudem befürchten wir weitere Gesundheitsgefahren aufgrund der zwangsläufigen Überdüngung der Böden und der zusätzlichen Belastung des Grundwassers und des nahen Röhlingsbaches.
Wir fordern ein Gutachten der Landwirtschaftskammer über die Bodenverträglichkeit des Ausbringens aus den beiden Anlagen, vernünftige Bodenproben, sowie eine Stellungnahme der lokalen Wasserbehörde.
5. Die in dem Antrag genannten "Gutachten" zitieren lediglich bekannte Stellen aus der Literatur (mit Quellenangabe) ohne auf die wirklichen lokalen Besonderheiten einzugehen. Es fehlen Gutachten zur Bodensituation, Wassersituation, Windsituation, sowie Stellungnahmen vom Gesundheitsamt, sowie Umwelt- und Forstwirtschaftliche Stellungnahmen. Als Beispiel sei die im Antrag genannte "Schönrechnung" zur Verteilung von Geruchsemission und Keimen zu nennen. Hier wurden die Windverhältnisse der Messstation Lautertal-Horgenau des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zugrunde gelegt. Die Windverhältnisse in dieser Region sind gänzlich anders! Außerdem sind die Daten bereits 10 Jahre alt.
Wir fordern ECHTE Gutachten zur Bodensituation, Wassersituation, Windsituation, sowie eine Stellungnahme vom Gesundheitsamt, sowie Umwelt- und Forstwirtschaftliche Stellungnahmen , welche die tatsächliche Situation an diesem Standort bewerten und nicht nur "hinkende" Vergleiche zu irgendwelchen anderen Regionen ziehen!
6. In dem Antrag wird die Praxis der chemischen Desinfektion zur Reinigung ausgeführt, ohne dass erklärt wird, wohin die Reste dieser Chemikalien gelangen. Wir befürchten, dass damit das Grundwasser und der nahegelegene Röhlingsbach mit den angeschlossenen Fischteichen verschmutzt werden und wenden ein, dass hier eine bauliche Vorkehrung getroffen werden muss, die solche Umweltverschmutzungen ausschließen. Dies gilt im Übrigen auch für die vorhandene Biogasanlage. Hier soll es durch Regenfälle schon mehrmals vorgekommen sein, dass belastete Abwässer in den Röhlingsbach gelangt sind.
Wir fordern eine geschlossene Aufbewahrung der Rückstände, damit diese nicht durch Niederschlag in den Röhlingsbach gelangen können!
7. Die dörfliche Struktur des Ortes Hillartshausen hat sich in eine weitgehend reine Wohnstruktur entwickelt, weil die bäuerlichen und gewerblichen Betriebe inzwischen fast alle verschwunden sind. Entsprechend muss in den Planungen von der höchsten Schutzstufe wie in Gebieten reiner Wohnnutzung ausgegangen werden und damit die niedrigsten zulässigen Emissionslimits zu Grunde gelegt werden.
Wir fordern, dass für die Anlage die niedrigsten zulässigen Emissionslimits zu Grunde gelegt werden!
8. Wir befürchten negative Auswirkungen einer solchen Hühnermastanlage auf den Tourismus und auf die Grundstückspreise. Der Wert der umliegenden Flächen wird sinken und die Gegend wird an Attraktion verlieren. Die Anlage befindet sich mitten im Biosphärenreservat Rhön in einer Region des sanften Tourismus! Aber nicht nur hier, sondern auch in den Gemeinden Philippsthal/Gethsemane, Philippsthal/ Unterneurode und Hohenroda/Ausbach werden die die Möglichkeiten der Dorfentwicklung und Bebauung durch die zu erwartenden Emissionen stark eingeschränkt.
Wir fordern eine Offenlegung des Wertverlustes der umliegenden Hauseigentums und der Grundstücke!
9. Wir wenden ein, dass die kommerzielle Massentierhaltung von Geflügel in der geplanten Anlage eine Tierquälerei nach §2 Tierschutzgesetz und § 2a darstellt. Es fehlen Bescheinigungen über die Sachkunde der Tierhalter gemäß §17 Tierschutznutz-tierverordnung (TierSchNutzV). Durch die Massentierhaltung, die die Tiere wie beliebige Sachen oder Produktionsfaktoren behandelt, nicht aber wie leidensfähige und leidende Mit-Lebewesen, wird einer unendlichen Verrohung Vorschub geleistet. Die häufig beschädigten Tiere aus artwidriger Haltung werden in qualvoller Existenz bis zur Schlachtung gehalten und stellen eine Zumutung für den Konsumenten dar.
Wir fordern den Nachweis über die Sachkunde der Tierhalter gemäß §17 Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutzV)!
10. In dem Antrag wird von bis zu 7 1/2 Mastzyklen pro Jahr gesprochen. Rein rechnerisch ist eine höhere Anzahl von Mastzyklen möglich. Es muss also entweder nachprüfbar sichergestellt werden, dass die in dem Antrag genannte Zahl der Mastzyklen auch eingehalten wird oder es müssen die maximal möglichen Mastzyklen für die Berechnung der Emissionen herangezogen werden. Ansonsten bleibt der fade Beigeschmack, hier hätte sich jemand etwas "schöngerechnet". Es ist bekannt, dass alle 39 bis 42 Tage ein Wechsel der Mast stattfinden kann.
Wir fordern einen Nachweis über die tatsächliche Mast pro Jahr und die entsprechenden Entsorgungsnachweise für die Rückstände!
11.
Das aufgezeigte Verkehrskonzept kann in der Praxis so nicht funktionieren. Der Zubringerweg über den ausgebauten Feldwege der Gemeinde ist für schwere Fahrzeuge nicht geschaffen und muss so ausgebaut werden, dass auch die 40 t Belastung die ein LKW aufbringt, getragen werden kann. Für den Ausbau der Zufahrtsstraße liegt kein Bauantrag vor, so dass eine ausreichende Erschließung der Zufahrt daher nicht gesichert ist. Auch ist hier zunächst die volle Kostenübernahme durch den Antragsteller zu erklären.
Wir fordern mindestens den Ausbau des Zubringers von der Einmündung der K12 bis zur geplanten Mastanlage gem. RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) mindestens in Bauklasse IV!
12. In dem Antrag wird aufgeführt, dass im Durchschnitt 2 Prozent der Tiere im Laufe des Mastzyklus verenden. Das sind bei 60000 Mastplätzen und 7,5 Mastzyklen immerhin 9000 Kadaver pro Jahr. Es müssen kontrollierbare Nachweise erbracht werden, dass diese Kadaver nicht (so wie man es beim Studium des Antrags vermuten kann) geschreddert und in die Biogasanlage gegeben werden könnten, sondern, dass diese vom Tierverwerter fachgerecht entsorgt werden.
Wir fordern einen Nachweis über die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Kadaver!
13. Wir erheben Einwendungen bezüglich der Einhaltung der erforderlichen Brandschutzbestimmungen. Bei der geplanten Anlage ist aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten im Brandfall eine schnelle Rettung von Menschen UND(!) Tieren nicht gewährleistet. Die Antragsunterlagen sind in diesem Punkt mangelhaft. Es wird nicht nachgewiesen, inwieweit die Feuerlöschreserven der Gemeinde Friedewald für diesen zusätzlichen Betrieb ausreichen. Ein entsprechendes Gutachten der Feuerwehr ist vorzulegen, dass der Brandschutz auch gewährleistet werden kann. Ferner ist ein Löschwasserrückhaltebecken nachzuweisen, damit der nahegelegene Röhlingsbach nicht bei einem Brand kontaminiert wird.
Wir fordern einen Nachweis über die Löschwasserreserven und ein Löschwasserrückhaltebecken, damit der nahe gelegene Röhlingsbach bei einem Brand nicht kontaminiert wird!
Veröffentlicht am 15.06.2011

Die Fragebogenaktion der SPD-Fraktion zum Genehmigungsverfahren der geplanten Hähnchenmastanlage stieß in der Bürgerschaft von Hillartshausen auf eine sehr breite Resonanz und insgesamt auf ein positives Echo. Von den 88 Personen, die sich an der Abstimmung beteiligt hatten, stimmten 73 dagegen, 10 Personen stimmten dafür und 5 enthielten sich ihrer Stimme. In einer Prozentzahl ausgedrückt waren somit 83% gegen die Errichtung eines Hähnchenmastbetriebes für 60.000 Stück Geflügel.
Das ist ein klares Votum gegen den Bau der umstrittenen Hähnchenmastanlage.
Dieses Votum spiegelte sich auch in der am Mittwoch, d. 08.06.2011 von der SPD-Faktion abgehalten Bürgersprechstunde im DGH Hillartshausen wider.
Ca. 40 Besucher folgten der Einladung der Sozialdemokraten und äußerten vielfach Bedenken. So sei man sehr besorgt um die zukünftige Wohnqualität, die durch den Betrieb der Biogasanlage jetzt schon zum Teil beeinträchtigt sei. So der Tenor aus der Bürgerschaft. Die SPD-Fraktion gab den Hinweis diese „Vorkommnisse“ zu dokumentieren und somit von Amtswegen aktenkundig zu machen, damit die zuständigen Behörden diesbezüglich Überprüfungen durchführen können.
Zu den bereits mehrfach geäußerten Bedenken gegen den Bau der Anlage, wurden noch weitere Aspekte beleuchtet. So wird die SPD-Fraktion ein Papier für die kommende Gemeindevertretersitzung ( Dienstag, d. 14.06. um 19 Uhr im DGH Hillartshausen) ausarbeiten, in der noch weitere Forderungen aufgestellt werden, die dem Schutze der ortsansässigen Bevölkerung, vornehmlich durch mögliche gefährliche Immissionen der Luft und durch mögliche gefährliche Gärreste der Biogasanlage auf ortsnahe Felder, dienen.
So müssen z.B. keinerlei Filteranlagen für die Abluft der Stallungen eingebaut werden. Auch gibt es keine Handhabe für die Verpflichtung des Betreibers zum Nachweis der biologischtoxischen Inhalte der Überbleibsel der Biogasanlage.
Diese Fakten belegen sehr deutlich, dass der Gesetzgeber hier immens Nachholbedarf hat, entsprechende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu überprüfen bzw. Kontrollen zu verschärfen, damit der Betrieb von Hähnchenmastanlagen auch in Kombination mit Biogasanlagen bedenkenlos betrieben werden kann.
Die Genehmigungsbehörde des RP (Regierungspräsidium) wird dann zu gegebener Zeit zu entscheiden haben, wie sie mit dem gesamten Forderungskatalog und dem zur Zeit höchstwahrscheinlich für die Gemeindevertretung, zumindest aber für die SPD-Fraktion, nicht zustimmungsfähigen Genehmigungsverfahren umgehen mag.
Ziel ist es, dass von dieser Art Anlagen keinerlei Gefährdung für Mensch, Tier, Natur und somit auch für die gesamte Umwelt in keiner Weise ausgehen kann.
Veröffentlicht am 09.06.2011

Die Meinung der Bürger ist gefragt:
Hähnchenmastbetrieb in Hillartshausen?!
Die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Friedewald möchte zur Meinungsbildung über die Ansiedlung eines Hähnchenmastsbetriebes in Hillartshausen eine Umfrage in der Bürgerschaft Hillartshausen durchführen.
Am Samstagvormittag, dem 04. Juni 2011, werden die Mitglieder der SPD-Fraktion ein Schreiben direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern von Hillartshausen verteilen, mit welchem sie anonym zu ihrer Meinung befragt werden.
Die Bürger, die sich bereits ihre Meinung gebildet haben, können ihr Votum direkt den austeilenden SPD-Mitgliedern anonym abgeben.
Für diejenigen, die noch weitere Informationen benötigen, steht die SPD-Fraktion am
Mittwoch, dem 08. Juni 2011, in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr im DGH Hillartshausen in einer Bürgersprechstunde zur Verfügung.
Liebe Hillartshäuserinnen und Hillartshäuser,
kommen Sie – sprechen Sie mit uns und geben Sie Ihr Votum – soweit noch nicht am Samstag geschehen – bei uns anonym ab.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Veröffentlicht am 30.05.2011

Klaus Kraft
- Erster Beigeordneter (Stellvertreter des Bürgermeisters)
- Mitglied der Verbandsversammlung des Feldwegeverbandes
Politische Aktivität außerhalb des Gemeindevorstandes:
- Kassierer SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Gerhard Stephan
- Beigeordneter
- Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Feldwegeverbandes
Politische Aktivität außerhalb des Gemeindevorstandes:
- Beisitzer SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Die zahlenmäßige Zusammensetzung des Gemeindevorstandes wurde durch die Kommunalwahl 2011 bestimmt. Im 5-köpfigen Gemeindevorstand hat der Bürgermeister den Vorsitz. Für die SPD sind somit 2 Beisitzer im Gremium. Ebenso stellt die Offene Liste 2 Beisitzer. In der konstituierenden Gemeindevertretersitzung werden die Beisitzer namentlich von den Gemeindevertretern gewählt. Klaus Kraft wurde als Erster Beigeordneter, wie auch Gerhard Stephan als Beigeordneter wieder gewählt. Kontinuität war der SPD-Fraktion bei diesen sehr verantwortungsvollen Ämtern wichtig.
Veröffentlicht am 24.05.2011

Das Ergebnis der konstituierenden Gemeindevertretersitzung:
Bernd Iffland
- Stellvertretender Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses
- Mitglied der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftszweckverbandes (AZV)
des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (Vertreter der Gemeinde Friedewald)
- Akteneinsichtsausschuss
Politische Aktivität außerhalb der Fraktion:
- Vorsitzender SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Dietmar Thoms
- Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
- Dritter Stellvertreter der Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Mitglied zur Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes
Hersfeld Ost (Vertreter der Gemeinde Friedewald)
Politische Aktivität außerhalb der Fraktion:
- Stellv. Vorsitzender SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Christel Stumpf
- Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
- Akteneinsichtsausschuss
Politische Aktivität außerhalb der Fraktion:
- Beigeordnete im Kreisausschuss Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Mitglied im Ortsbeirat Friedewald
- Beisitzerin SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Birgit Licht
- Vorsitzende der Gemeindevertretung
- Mitglied zur Verbandsversammlung des Gasversorgungszweckverbandes
Hersfeld-Rotenburg (Vertreterin der Gemeinde Friedewald)
Politische Aktivität außerhalb der Fraktion:
- Schriftführerin SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Horst George
Politische Aktivität außerhalb der Fraktion:
- Mitglied im Ortsbeirat Friedewald
- Beisitzer SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Jürgen Zimmermann
Politische Aktivität außerhalb der Fraktion:
- Ortsvorsteher Friedewald
- Beisitzer SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Oliver Oehling
Politische Aktivität außerhalb der Fraktion:
- Beisitzer SPD Ortsverein Gemeinde Friedewald
Veröffentlicht am 18.05.2011

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RSS-Nachrichtenticker :
Die Umfrage der SPD wurde manipuliert. Es wurde festgestellt, dass von Rechnern mit der gleichen IP Adresse mehrfach abgestimmt wurde.
Somit ist die Abstimmung nicht authentisch und wurde aus dem Netz genommen.
Da unsere Webseite keine IP Erkennung speichern darf, ist es uns nicht möglich diese Umfrage weiter durchzuführen. Uns sind allerdings die IP Adressen bekannt.
Der Mensch wird hart wie Stahl - durch öfteres Abkühlen nach Erhitzen.
[Jean Paul (1763-1825), eigtl. Johann Paul Friedrich Richter, dt. Erzähler]
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